Gesetze / Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
SGB IX§ 90 Aufgabe der Eingliederungshilfe
Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 10.01.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/90#abs-1 (1) Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/90#abs-2 (2) Besondere Aufgabe der medizinischen Rehabilitation ist es, eine Beeinträchtigung nach § 99 Absatz 1 abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, eine Verschlimmerung zu verhüten oder die Leistungsberechtigten soweit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/90#abs-3 (3) Besondere Aufgabe der Teilhabe am Arbeitsleben ist es, die Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer der Eignung und Neigung der Leistungsberechtigten entsprechenden Beschäftigung sowie die Weiterentwicklung ihrer Leistungsfähigkeit und Persönlichkeit zu fördern.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/90#abs-4 (4) Besondere Aufgabe der Teilhabe an Bildung ist es, Leistungsberechtigten eine ihren Fähigkeiten und Leistungen entsprechende Schulbildung und schulische und hochschulische Aus- und Weiterbildung für einen Beruf zur Förderung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%209%202018/90#abs-5 (5) Besondere Aufgabe der Sozialen Teilhabe ist es, die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Wird zitiert von 129 Entscheidungen zu § 90 SGB IX →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LAG Thüringen, 12.07.2018 – 3 Sa 104/16
- LSG Baden-Württemberg, 27.07.2022 – L 5 KR 2686/21Zitiert von 7
- VG Bayreuth, 22.01.2025 – B 8 K 22.524
- SG Magdeburg, 19.05.2022 – S 31 SO 23/22 ERZitiert von 1
- BAG, 16.01.2018 – 7 AZR 622/15Auflösende Bedingung - teilweise ErwerbsminderungZitiert von 9
- LSG NRW, 08.04.2024 – L 12 SO 87/22Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2026 – L 24 SO 125/26 B ER
- LSG NRW, 16.04.2026 – L 9 SO 285/24
- LSG Hessen, 04.03.2026 – L 4 SO 97/23Zitiert von 1
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